OV-IT - Ihr Systemhaus für alle IT Anforderungen in ihrem Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OV-IT Service GmbH, Eschborn
Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der OV-IT Service GmbH, Eschborn, (nachfolgend auch: OV-IT ) einschließlich der Annahme und Abnahme von Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese werden auch künftigen Verträgen und sonstigen Beziehungen zwischen OV-IT und ihren Kunden und Vertragspartnern (im folgenden auch: Kunde/Vertragspartner) zugrundegelegt. Die hier wiedergegebenen Geschäftsbedingungen gehen abweichenden Einkaufs- und/oder Verkaufs- und ähnlichen Bedingungen der Kunden/Vertragspartner vor. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sowie besondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn OV-IT sie schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen und/oder Geschäftsbedingungen der Kunden und Vertragspartner wird hiermit widersprochen.
- Angebot und Vertragsschluß
1.1 Angebote von OV-IT sind für diese stets freibleibend und unverbindlich. Soweit OV-IT von Dritten gefertigte Komponenten liefert, erfolgen Angebote von OV-IT zusätzlich unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung (siehe auch unten).
1.2 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren und sonstige Leistungsdaten sind für OV-IT freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusagen, welcher Art auch immer, von OV-IT dar.
1.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen OV-IT hergeleitet werden können. Im übrigen gelten geringe Abweichungen von den Produktangaben zugunsten von OV-IT als genehmigt, sofern sie für den Kunden/Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
1.4 OV-IT ist berechtigt, anstelle der angebotenen Gegenstände bzw. Lieferungen oder sonstigen Leistungen gleichwertige andere Gegenstände zu liefern bzw. Lieferungen oder sonstigen Leistungen zu erbringen. Das Entgelt ist angemessen anzupassen; eine Anhebung des Preises ist allerdings nicht zulässig, soweit die Waren oder Leistungen innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen; diese Beschränkung gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden.
1.5 Verkaufsangestellte von OV-IT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Preise
2.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von OV-IT genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht-, Liefer-, Porto-, Versicherungs-, Montage- und Installations- bzw. Einrichtungskosten und zusätzliche Leistungen werden von OV-IT jeweils zusätzlich gesondert berechnet. Wickelt OV-IT den Auftrag später als vier Monate nach Auftragserteilung ab, ist OV-IT berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen.
2.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Eschborn oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. ab deutschem Einfuhrhafen.
2.3 Erscheint die Erfüllung des Zahlungsanspruches von OV-IT wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder OV-IT bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden/Vertragspartners gefährdet, kann OV-IT eine Vorauszahlung verlangen, auch wenn im Vertrag zunächst keine Vorauszahlung verlangt worden war. Weiter kann OV-IT noch nicht ausgelieferte Waren und nicht ausgeführte Arbeiten zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen OV-IT auch zu, wenn der Kunde/Vertragspartner mit der von ihm zu erbringenden Zahlung im Rückstand ist.
- Liefer- und Leistungszeit
3.1 OV-IT ist an Vereinbarungen über Liefertermine oder -fristen nur gebunden, wenn diese schriftlich getroffen werden.
3.2 OV-IT ist nicht verpflichtet, die vereinbarte Lieferung auszuführen und/oder Leistung vorzunehmen, wenn OV-IT auf Lieferungen oder Dienste/Arbeiten anderer, z.B. Vorlieferanten, zurückgreift und von diesen nicht beliefert wird bzw. diese die Vorleistung nicht erbringen (Selbstbelieferungsvorbehalt).
3.3 Ist OV-IT durch außergewöhnliche Umstände, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, an der zeitgerechten Lieferung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Ist es aufgrund der genannten Umstände für OV-IT unzumutbar, den Vertrag zu erfüllen, kann OV-IT vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Nur wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde/Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag mit einer angemessenen Frist zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird OV-IT von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde/Vertragspartner keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3.5 Gerät OV-IT in Verzug, so haftet OV-IT für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Kunden/Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von OV-IT verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde/Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3.6 Der Anspruch auf Verzugsschadensersatz gegen OV-IT ist auf 1/8 % für jede vollendete Woche des Verzuges und insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt.
- Abnahme und Abnahmeverzug/Kundenadresse
4.1 Nimmt der Kunde/Vertragspartner den Gegenstand außerhalb eines Fixgeschäftes nicht fristgemäß ab, ist OV-IT berechtigt, dem Kunden/Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen; nach Ablauf der Frist kann OV-IT nach seiner Wahl Schadensersatz von dem Kunden/Vertragspartner verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden/Vertragspartners ist OV-IT berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Kunden/Vertragspartners einzulagern. OV-IT ist berechtigt, sich hierzu einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Die Kosten trägt der Kunde/Vertragspartner.
4.2 Verlangt OV-IT Schadensersatz, kann OV-IT pauschal 20 % des vereinbarten Preises fordern, sofern nicht nachgewiesen wird, dass der Schaden wesentlich geringerer ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt OV-IT vorbehalten.
4.3 Der Kunde/Vertragspartner ist gehalten, Teillieferungen und Vorablieferungen abzunehmen, außer ihm ist dies nicht zumutbar.
- Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Kunden/Vertragspartner über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder das Lager von OV-IT zwecks Versendung verlassen hat.
5.2 Falls der Versand ohne Verschulden von OV-IT unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden/Vertragspartner über.
- Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 12 Monate ab Auslieferung beziehungsweise Übergabe.
6.2 Makroerstellung, Masken-, Berichts- und Formularanpassungen in Standardsoftware – auch mit Hilfe vom Hersteller gelieferter Werkzeuge – sind reine Dienstleistung. OV-IT schuldet nur die Dienstleistung, nicht aber einen Erfolg. Die Herstellung von Software ist die Änderung des Herstellercodes oder Erstellung eines eigenen Quellcodes unter einer vom Hersteller der Standardsoftware gelieferten Entwicklungsumgebung.
6.3 Der Kunde/Vertragspartner muß OV-IT offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes beim Kunden/Vertragspartner anzeigen. Im übrigen hat der Kunden/Vertragspartner die von OV-IT gelieferte Ware bzw. erbrachte Arbeiten unverzüglich zu untersuchen und Fehler unverzüglich anzuzeigen. Die Verletzung einer Untersuchungs- bzw. einer Anzeigepflicht befreit OV-IT von einer Gewährleistung und einer Haftung.
6.4 Zu Gewährleistungsansprüchen führende Mängel hat der Kunde/Vertragspartner gegenüber OV-IT schriftlich glaubhaft zu machen. Der Kunde/Vertragspartner hat OV-IT eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer des defekten Teils bzw. Gerätes und eine Kopie des Lieferscheins und der Rechnung zur Verfügung zu stellen. Wenn keine Rechnungskopie und/oder Fehlerbeschreibung der Reklamationssendung beigefügt wurde, behält sich OV-IT das Recht vor, den Aufwand der Fehlersuche und/oder die Ermittlung der Rechnungskopie gesondert in Rechnung zu stellen.
6.5 OV-IT hat das Recht, bis zu zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Der Kunde/Vertragspartner muß OV-IT sechs Wochen Zeit geben, um die Nachbesserungsarbeiten durchzuführen, außer die Nachbesserung oder die Frist für die Nachbesserung ist unzumutbar. Nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung kommen für die Kunden/Vertragspartner die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Betracht (Minderung oder Wandelung). Von einem endgültigen Fehlschlagen der Nachbesserung ist beispielsweise auszugehen, wenn die Fehlerbehebung tatsächlich unmöglich ist oder OV-IT eine Fehlerbehebung endgültig verweigert. Nimmt OV-IT einen Austausch von Teilen, Baugruppen und/oder ganzen Geräten oder sonstige Änderungen an den betreffenden Gegenständen vor, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. OV-IT übernimmt für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien sowie unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten keine Gewährleistung. Eine Gewährleistung von OV-IT entfällt, wenn der Kunde/Vertragspartner Betriebs- und/oder Wartungshinweise oder -anweisungen und/oder Merkblättern nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vornimmt, Teile auswechselt oder nicht den Originalspezifikationen entsprechende Verbrauchsmaterialien verwendet.
6.6 Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände (Material). OV-IT haftet nicht für den Verlust von auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten.
6.7 Ausgeschlossen sind alle anderen, insbesondere weitergehenden Ansprüche des Kunden/Vertragspartners einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur, soweit nicht die Geschäftsführer oder die leitenden Angestellten von OV-IT den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt haben. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluß zu Gunsten von OV-IT ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden/Vertragspartner entsprechend. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers aus Unmöglichkeit oder Verzug.
6.8 OV-IT haftet nicht für weitergehenden Schaden, insbesondere nicht für Umsatz- und/oder Gewinnausfall.
6.9 Eine Gewährleistung für gebrauchte Geräte wird, soweit OV-IT nicht gesetzlich zwingend haftet oder anderes vereinbart wird, ausgeschlossen.
6.10 Eine Haftung von OV-IT für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6.11 Gewährleistungsansprüche gegen OV-IT stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.12 Die vorstehenden Absätze regeln die Gewährleistung abschließend und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der OV-IT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Vertragspartner bleiben die verkauften Waren Eigentum von OV-IT (Saldovorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die OV-IT gegenüber dem Kunden/Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand bzw. Werklieferungsgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche von OV-IT dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur oder Be- oder Verarbeitung oder Benutzung gegeben werden. Den Kunden/Vertragspartnern sind auch Sicherheitsübereignungen und Verpfändungen untersagt.
7.2 Ist der Kunde/Vertragspartner seinerseits Händler (Wiederverkäufer der OV-IT ), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe von 120 % der Rechnungswerte der OV-IT bereits jetzt an die OV-IT abgetreten werden (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde/Vertragspartner ist ermächtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf der OV-IT oder zur Einstellung seiner Zahlungen an der OV-IT für deren Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde/Vertragspartner der OV-IT nicht befugt.
7.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der OV-IT als Hersteller gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der OV-IT Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
7.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner von OV-IT zum Besitz und Gebrauch des erworbenen Gegenstandes berechtigt, solange der Vertragspartner seinen Verpflichtungen, die zum Eigentumsvorbehalt führten, nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann OV-IT den Gegenstand vom Kunden/Vertragspartner herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand unter Verrechnung auf den Preis durch freihändigen Verkauf verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde/Vertragspartner von OV-IT . Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Gegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Vertragspartner OV-IT sofort schriftlich – vorab per Telefax – Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von OV-IT hinzuweisen. Der Kunde/Vertragspartner trägt alle Kosten, die für den Zugriff und für eine Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde/Vertragspartner hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich zu haltenden Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
7.5 OV-IT wird Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Leistungs-/Zahlungsverpflichtung des Kunden/Vertragspartners; Zinspflicht, Kostentragung
Der Kunde/Vertragspartner hat seine Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen. Ist keine gesonderte Regelung getroffen und ergibt sich der Leistungstermin auch nicht aus den Umständen, gilt als vereinbart, daß der Kunde/Vertragspartner die Leistung sofort erbringen muss. Zahlungen der Kunden/Vertragspartner sind mangels anderer Abreden sofort zu leisten. Leistet der Kunde/Vertragspartner die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin bzw. mangels einer Vereinbarung eines Zahlungstermins nicht sofort, ist die geschuldete Summe mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Zinsen werden jeweils zum Monatsende festgestellt und sind jeweils zum Monatsende zu zahlen. Rechnungen von OV-IT sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt der Lieferungen von OV-IT . OV-IT nimmt Schecks stets nur erfüllungshalber an; die Einzugsspesen werden dem Vertragspartner berechnet. Im Falle von Teillieferungen ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. Nach Fälligkeit eintretende Kosten der Einforderung und Durchsetzung der Forderung hat der Kunde/Vertragspartner zu tragen; OV-IT darf für jede nach Eintritt der Fälligkeit erhobene Mahnung Euro 20,00 fordern.
- Beschränkung von Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltungsrecht auf von OV-IT unbestrittenen oder rechtskräftig gegen OV-IT festgestellte Forderungen
Der Kunde/Vertragspartner kann mit Forderungen gegen OV-IT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, und ein Minderungsrecht nur ausüben und ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit diese auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
- Rechte Dritter
Für den Fall, dass OV-IT eine Verletzung eines gewerblichen Rechtsschutzes oder Urheberrechtes vorzuwerfen ist oder OV-IT für eine solche Rechtsverletzung haftbar ist, wird OV-IT den Kunden/Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Kunde/Vertragspartner von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und OV-IT alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Export
Der Kunde/Vertragspartner ist verpflichtet, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des US-amerikanischen und/oder des deutschen Außenwirtschaftsrechts und/oder EU-Vorschriften zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Kunde/Vertragspartner weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen. Der Kunde/Vertragspartner hat für die Erteilung jeglicher behördlicher Genehmigungen, insbesondere Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen. Ohne entsprechende behördliche Genehmigungen ist der Kunde/Vertragspartner nicht berechtigt, Ein- oder Ausfuhren vorzunehmen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Der Kunde/Vertragspartner hat die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von OV-IT und deren Kunden und Vertragspartner auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
12.2 Der Kunde/Vertragspartner hat das Bundesdatenschutzgesetz bei der Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit OV-IT bekannt gewordenen personenbezogenen Daten beachten.
- Anwendbares Recht, sonstiges
13.1 Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OV-IT und dem Kunden/Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das EU-Kaufrecht findet keine Anwendung.
13.2 Ist der Kunde/Vertragspartner Kaufmann i. S. des HGB oder sonst Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Eschborn ausschließlich Erfüllungsort. In diesen Fällen ist für alle Streitigkeiten. aus dem Vertrag oder aus Anlaß des Vertrages das für Eschborn zuständige Amtsgericht örtlich wie auch instanziell zuständig. OV-IT ist berechtigt, eine Klage vor dem für Eschborn örtlich zuständigen Landgericht zu erheben.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13.4 OV-IT kann Mitteilungen, Schreiben und sonstige Schriftstücke an die von dem Kunden/Vertragspartner an OV-IT zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse in Deutschland richten. Mitteilungen, Schreiben und sonstige an Kaufleute und andere Unternehmer gerichtete Schriftstücke von OV-IT gelten spätestens mit dem dritten auf die Absendung folgenden Werktag als zugegangen.
OV-IT Service GmbH
AGB OV-IT 20091109